Schleifenbaum & Adler verfügt auf dem Gebiet des
Verwaltungsrechts über umfängliche
praktische Erfahrungen und über spezielle Kenntnisse. Wenn Sie mit der öffentlichen Hand zu
tun haben und es im weitesten Sinne um die Einhaltung von Regelungen des öffentlichen
Rechts geht, so können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir werden prüfen, ob die
Mitwirkung einer Behörde erforderlich ist und wie die Behörde zu veranlassen ist, in Ihrem
Interesse einzuschreiten. Unsere Tätigkeit umfasst ebenso die Vertretung in streitigen
Auseinandersetzungen über die Wirksamkeit oder Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten oder
Rechtsnormen der öffentlichen Hand. Wir begleiten unsere Mandanten in Verfahren, in denen es
um die Erlangung behördlicher Genehmigungen oder Erlaubnisse geht. Dies gilt insbesondere
dann, wenn unsere gewerblichen Mandanten investieren wollen und dabei auf die Mitwirkung
staatlicher Stellen angewiesen sind. Neben dem öffentlichen Bau- und Immissionsschutzrecht
spielen in diesem Zusammenhang regelmäßig auch sonstige umweltrechtliche Aspekte eine
entscheidende Rolle. Verstärkt befassen wir uns in letzter Zeit auch mit Aktivitäten, die unter
dem Oberbegriff "Public Private Partnership" zusammengefasst werden können. Auch im
Bereich des Notariats kommen uns die speziellen verwaltungsrechtlichen Erfahrungen zugute,
wenn es beispielsweise um die Gestaltung oder den Abschluss städtebaulicher Verträge
(beispielsweise Erschließungsverträge) geht. Entsprechendes gilt zunehmend auch im Bereich
»Mergers and Acquisitions« sowie im Zusammenhang mit anderweitigen gesellschaftsrechtlichen
Umstrukturierungsprozessen, weil insbesondere der Frage nach Altlasten auf
Betriebsgrundstücken und der Prüfung des Fortbestandes der für den Betrieb des
Unternehmens erforderlichen behördlichen Genehmigungen immer stärkere Bedeutung
zukommt.
Dr. Florian Schell,
Dr. Henrich Schleifenbaum