Schleifenbaum & Adler verfügt auf dem Rechtsgebiet der
Unternehmensnachfolge über
eine langjährige, breite Erfahrung. Das betrifft den Bereich der entgeltlichen Unternehmensnachfolge
ebenso wie den Bereich der unentgeltlichen Unternehmensnachfolge. Das
Rechtsgebiet der unentgeltlichen Unternehmensnachfolge erfasst sowohl die Gestaltung von
Testamenten und Erbverträgen als auch die Beratung im Zusammenhang mit Erbauseinandersetzungen
und Pflichtteilsansprüchen im Hinblick auf den Übergang von Unternehmen
oder Unternehmensbeteiligungen. Die Beratungstätigkeit in diesem Bereich befasst sich insbesondere
mit schenkungsrechtlichen, erbrechtlichen und erbschaft- und schenkungsteuerlichen
Fragen. Die entgeltliche Unternehmensnachfolge betrifft sowohl die Fälle der
entgeltlichen Übertragung an einen Unternehmensnachfolger als auch den Fall des Eintritts
eines Nachfolgers in ein bestehendes Unternehmen, sei es durch Erwerb bestehender
Beteiligungen oder durch Kapitaleinlagen. Bei der Beratung unserer Mandanten in diesem
Bereich greifen wir auch auf das Know-how im Beratungsfeld »Mergers and Acquisitions«
zurück. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich der
Unternehmensnachfolge liegt unter Einbeziehung des Notariats in der vorbeugenden und
gestaltenden Beratung im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge. Dabei greifen
wir auf Spezialkenntnisse aus dem gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Bereich
unter besonderer Berücksichtigung erbschaft- und schenkungsteuerlicher Aspekte des
jeweiligen Falles zurück.
Dr. Henrich Schleifenbaum,
Dr. Andreas Schön,
Martin Stock