Der Bereich des
Grundstücks- und Immobilienrechts stellt traditionell einen Schwerpunkt der
Beratungstätigkeit von Schleifenbaum & Adler dar. Dazu gehört die Durchsetzung oder Abwehr
von Ansprüchen im Zusammenhang mit Grundstückskaufverträgen, Wohnungskaufverträgen
oder sonstigen immobilienbezogenen Vereinbarungen. Auch Fälle, in denen Unterlassungs- oder
Beseitigungsansprüche im Zusammenhang mit Immissionen oder sonstigen Einwirkungen
auf Grundstücke durchgesetzt oder abgewehrt werden sollen, sind regelmäßig Beratungsgegenstand.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt typischerweise im Notariat im Bereich der
Gestaltung von Grundstücks- oder sonstigen Immobilientransaktionen. Wir erstellen Grundstücksverträge
wie beispielsweise Kaufverträge über Grundstücke, Eigentumswohnungen oder
gewerbliche Teileigentumseinheiten, gestalten die Rechtsverhältnisse innerhalb von Grundstücksverwaltungsgesellschaften,
begleiten Bauträgermaßnahmen oder auch die Bestellung,
Übertragung und Aufhebung von Erbbaurechten. Wir haben besondere Erfahrungen bei der
wohnungseigentumsrechtlichen Aufteilung von Wohnhäusern und Gewerbeimmobilien und im
Zusammenhang mit allen Rechtsfragen über im Grundbuch einzutragende Rechte wie beispielsweise
Dienstbarkeiten, Reallasten, Hypotheken und Grundschulden. Auch die Überprüfung
und die Gestaltung städtebaulicher Verträge (insbesondere in der Form von Erschließungsverträgen)
gehört zu den gerade in den letzten Jahren immer häufiger vorkommenden
Gegenständen unserer Beratung im Bereich des Grundstücks- und Immobilienrechts. Zudem
klären wir für Sie gegebenenfalls mit den jeweiligen Steuerberatern Fragestellungen auf dem
Gebiet des
Grunderwerbsteuerrechts. Unsere Verwaltungsrechtsspezialisten beraten und begleiten
Sie in allen grundstücksbezogenen Fragen des öffentlichen Rechts, so beispielsweise im
Zusammenhang mit Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen oder sonstigen Fragen der Bauleitplanung
oder auch im Kommunalabgaben- und Erschließungsbeitragsrecht und auf dem Gebiet
des Umweltschutz- und Altlastenrechts.
Martin Stock,
Dr. Andreas Schön,
Dr. Florian Schell,
Dr. Henrich Schleifenbaum