Das Tätigkeitsfeld
Erbrecht ist in der Beratungspraxis von Schleifenbaum & Adler von besonderer
Bedeutung. Im anwaltlichen Bereich vertreten wir Sie in Streitigkeiten im Zusammenhang mit
Fragen der Erbfolge, der Testamentsauslegung, der Erbauseinandersetzung und des Pflichtteilsrechts.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt unter Einbeziehung des Notariats
in der vorbeugenden und gestaltenden Beratung im Zusammenhang mit der Errichtung von
Testamenten und Erbverträgen und im Zusammenhang mit Maßnahmen der vorweggenommenen
Erbfolge durch lebzeitige Übertragungen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere auch die
erbschaftsteuerlichen Aspekte des jeweiligen Falles. Besondere Erfahrungen haben wir in der
Übernahme und Abwicklung von
Testamentsvollstreckungen.
Dr. Henrich Schleifenbaum,
Dr. Andreas Schön,
Martin Stock