Schleifenbaum & Adler hat das
Ehe- und Familienrecht stets als Spezialgebiet behandelt und
legt Wert darauf, hier über umfangreiche Erfahrungen und spezielle Kenntnisse zu verfügen.
Schwerpunkte des Ehe- und Familienrechts sind die typischen Fragen des Unterhaltsrechts, des
Zugewinnausgleichs und des Versorgungsausgleichs. Wesentliche Rechtsgebiete im Ehe- und
Familienrecht sind auch Fragen des Kindschaftsrechts und des elterlichen Sorgerechts. Elternunterhalt
und Unterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes sind gleichermaßen Gegenstand
der Beratung und der gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir sind für Sie als anwaltliche Vertreter
im Streitfall da. Die Vorbereitung, Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen, also die
Vertragsgestaltung auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts gehört als Aufgabe des
Notariats auch zu den von uns schwerpunktmäßig bearbeiteten Beratungsbereichen.
Ute Schormann,
Mike Janke,
Grit Schnobl