Der von Schleifenbaum & Adler traditionell intensiv betreute Tätigkeitsbereich des
Bau- und
Architektenrechts erfasst alle rechtlichen Fragestellungen, die Baumaßnahmen betreffen. Wir
beraten und betreuen unsere Mandanten von der Vorbereitung, Gestaltung und dem Abschluss
des Bauvertrags bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme und der nachsorgenden rechtlichen
Betreuung. Für die von uns betreuten Bauunternehmen kümmern wir uns um die Sicherung und
Durchsetzung ihrer Werklohnansprüche und um die Wahrung ihrer Rechte im Vergabeverfahren.
Als Berater der Bauherren sorgen wir für die Realisierung der Ansprüche auf pünktliche
Fertigstellung und auf Beseitigung von Mängeln, und gegebenenfalls sorgen wir für die Geltendmachung
und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Im architektenrechtlichen
Bereich sind wir mit der Geltendmachung oder der Abwehr von Honoraransprüchen befasst.
Soweit urheberrechtliche Fragen betroffen sind, arbeiten unsere Baurechtler mit den Spezialisten
für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht zusammen. Für Fragen des öffentlichen
Baurechts stehen unsere Verwaltungsrechtsspezialisten zur Verfügung.
Martin Stock,
Dr. Florian Schell