Schleifenbaum & Adler verfügt über umfassende Erfahrungen auf dem Gebiet des
Arztrechts.
Ein Schwerpunkt der Beratungstätigkeit liegt dabei auf der Gestaltung von Gemeinschaftspraxis- und
Praxisgemeinschaftsverträgen sowie der Beratung und Vertretung bei streitigen Auseinandersetzungen
über Rechte und Pflichten aus solchen Vertragsverhältnissen. Im Bereich des
Arzthaftungsrechts erstreckt sich die Tätigkeit sowohl auf die Geltendmachung und Durchsetzung
als auch auf die Abwehr von Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit medizinischen
Behandlungsfehlern geltend gemacht werden, was eine eingehende Aufklärung und
Würdigung des medizinischen Sachverhalts erfordert.
Ute Schormann,
Dr. Andreas Schön