Start Schleifenbaum und Adler
Beratungsbereiche
Sowohl das kollektive Arbeitsrecht wie auch das auf den Einzelfall bezogene Arbeitsrecht, das Individualarbeitsrecht, bilden einen wesentlichen Beratungsschwerpunkt von Schleifenbaum & Adler. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts befassen wir uns mit Fragen des Tarifrechts und Mandaten betriebsverfassungsrechtlichen Inhaltes. Wir beraten Unternehmen sowohl in Auseinandersetzungen mit den Betriebsräten als auch bei dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen. Auch im Individualarbeitsrecht sind wir sowohl im Bereich der Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch bei der gestaltenden Rechtsberatung tätig. Wir gestalten Arbeitsverträge, regeln einzelne Arbeitsvertragsbedingungen, vertreten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei der Durchsetzung oder Abwehr arbeitsvertraglicher Ansprüche und befassen uns im Individualarbeitsrecht schwerpunktmäßig mit allen Fragen des Kündigungsschutzes als Vertreter des jeweiligen Arbeitgebers oder des jeweiligen Arbeitnehmers. Bei der Gestaltung von Dienstverträgen für Geschäftsführer arbeiten unsere Arbeitsrechtler mit den Handels- und Gesellschaftsrechtsspezialisten zusammen. Das Gleiche gilt für Fälle aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts. Soweit Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts zu klären sind, werden unsere Spezialisten für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht in die Bearbeitung des Falles einbezogen.

Dietrich Goebel, Mike Janke

Schleifenbaum & Adler, Hindenburgstraße 1, 57072 Siegen, Telefon: +49 271 / 2 32 70 - 0, Telefax: +49 271 / 2 17 59, E-Mail: info@schleifenbaum-siegen.de