Sowohl das kollektive
Arbeitsrecht wie auch das auf den Einzelfall bezogene Arbeitsrecht, das
Individualarbeitsrecht, bilden einen wesentlichen Beratungsschwerpunkt von Schleifenbaum &
Adler. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts befassen wir uns mit Fragen des
Tarifrechts
und Mandaten
betriebsverfassungsrechtlichen Inhaltes. Wir beraten Unternehmen sowohl in
Auseinandersetzungen mit den Betriebsräten als auch bei dem Abschluss von
Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen. Auch im Individualarbeitsrecht sind wir sowohl im
Bereich der Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch bei der
gestaltenden Rechtsberatung tätig. Wir gestalten
Arbeitsverträge, regeln einzelne
Arbeitsvertragsbedingungen, vertreten Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei der Durchsetzung
oder Abwehr arbeitsvertraglicher Ansprüche und befassen uns im Individualarbeitsrecht
schwerpunktmäßig mit allen Fragen des
Kündigungsschutzes als Vertreter des jeweiligen
Arbeitgebers oder des jeweiligen Arbeitnehmers. Bei der Gestaltung von Dienstverträgen für
Geschäftsführer arbeiten unsere Arbeitsrechtler mit den Handels- und
Gesellschaftsrechtsspezialisten zusammen. Das Gleiche gilt für Fälle aus dem Bereich des
Handelsvertreterrechts. Soweit Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts zu klären sind,
werden unsere Spezialisten für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht in die Bearbeitung
des Falles einbezogen.
Dietrich Goebel,
Mike Janke