Schleifenbaum & Adler hat traditionell eine umfassende Beratungskompetenz in allen Fragen des
Allgemeinen Zivilrechts. Dem allgemeinen Zivilrecht ordnen wir beispielsweise die Fälle des Kauf- und Werkrechts zu, die nicht schon in die Spezialgebiete des Bau- und Architektenrechts oder des Handelsrechts fallen. Auch Rechtsfragen zu allen anderen Vertragstypen (beispielsweise allgemeines Dienstvertrags- und Auftragsrecht, Tauschverträge, Schenkungen, Darlehensverträge, Reise-, Makler- und Geschäftsbesorgungsverträge) ordnen wir dem allgemeinen Zivilrecht zu. Das Gleiche gilt auch für Fragen aus dem Bürgschaftsrecht und im Zusammenhang mit Pfandrechten an beweglichen Sachen. Oft geht es im Allgemeinen Zivilrecht um die Geltendmachung und Durchsetzung oder um die Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Leistungsstörungen, also insbesondere um Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche wegen der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung bestimmter Pflichten. Neben der Vertretung vor den ordentlichen Gerichten nehmen wir Ihre Rechte bei Bedarf auch in
Schiedsgerichtsverfahren wahr. Mehrere in der Sozietät Schleifenbaum & Adler tätige Rechtsanwälte verfügen selbst über Erfahrungen als Schiedsrichter.
Die Rechtsanwälte und deren Sekretariate helfen Ihnen gerne dabei, für Ihr Anliegen den geeigneten Spezialisten in unserer Kanzlei zu finden. Auch in Fällen mit internationalem Bezug helfen wir gegebenenfalls unter Einbeziehung unserer Consulegis-Partner weiter.